Kempten: Rathausplatz mit Rathaus
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Kommunale Gliederung

Die kommunalen Gebietskörperschaften gliedern sich in drei Ebenen. Die untere Ebene bilden die Gemeinden einschließlich der Märkte und Städte. Die mittlere Ebene besteht aus den Landkreisen, die obere Ebene bilden die Bezirke. Die drei Ebenen sind untereinander gleichberechtigt und haben unterschiedliche Aufgaben. Das bedeutet insbesondere, dass nicht die Landkreise über die Gemeinden oder die Bezirke über die Landkreise Aufsicht führen. Die Aufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften liegt vielmehr beim Freistaat Bayern mit seinen staatlichen Behörden.

Größere Gemeinden, die den Status der kreisfreien Gemeinde innehaben, erfüllen gleichermaßen die Aufgaben einer Gemeinde und die eines Landkreises. Eine Sonderform bilden die Großen Kreisstädte, die neben den Gemeindeaufgaben lediglich für einzelne Kreisaufgaben zuständig sind. Kleinere Gemeinden können Mitglieder einer Verwaltungsgemeinschaft sein. Die Verwaltungsgemeinschaft ist kein eigener Gemeindetyp. Sie ist ein Zusammenschluss benachbarter Gemeinden, der insbesondere die Verwaltung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises für die Mitgliedsgemeinden übernimmt.

 
  Bayern OB NB Opf OFr MFr UFr Schw
Gemeinden 2.056 500 258 226 214 210 308 340
davon:                
Städte 317 50 30 48 53 45 47 44
Märkte 386 50 53 51 47 53 71 61
Kreisfreie
Städte
25 3 3 3 4 5 3 4
Kreisangehörige
Gemeinden
2.031 497 255 223 210 205 305 336
Kreisangehörige
Einheits-
gemeinden
1.049 311 156 120 121 101 125 115
Große
Kreisstädte
29 10 1 2 5 3 2 6
Mitglieds-
gemeinden in
Verwaltungs-
gemeinschaften
982 186 99 103 89 104 180 221
Verwaltungs-
gemeinschaften
311 65 36 38 34 29 49 60
Landkreise 71 20 9 7 9 7 9 10
Bezirke 7 1 1 1 1 1 1 1
Gemeindefreie
Gebiete
173 19 14 7 40 31 51 11

Stand: 1. Januar 2022

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