Statue auf einem Friedhof
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Friedhöfe in Bayern

Das bayerische Bestattungsgesetz bestimmt, dass Träger eines Friedhofs eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein muss. Deshalb gibt es in Bayern grundsätzlich nur Friedhöfe

  • der Gemeinden,
  • der Kirchen und
  • derjenigen Religionsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen.

Kommunale Friedhöfe

Mit ihren Friedhöfen und sonstigen Bestattungseinrichtungen (zum Beispiel Leichenhäuser, Feuerbestattungsanlagen) erfüllen die Gemeinden die Aufgabe der schicklichen Totenbestattung, die ihnen in der Verfassung zugewiesen wird. Sie sind nach dem Bestattungsgesetz verpflichtet, Bestattungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen, soweit dafür ein öffentliches Bedürfnis besteht. Dabei werden sie in eigener Verantwortung tätig und legen die Einzelheiten zur Nutzung ihres Friedhofs in ihrer Satzung fest. Dort sind zum Beispiel die Friedhofsgebühren und Regelungen zu den Nutzungsrechten an Gräbern zu erfahren.

Gemeinden sind nicht nur Träger von Friedhöfen, sondern haben auch die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die bestattungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Das betrifft den Umgang mit dem Leichnam vom Zeitpunkt des Todes an bis zur Beisetzung oder Überführung des Verstorbenen. Für Fachfragen des Bestattungswesens ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.

Kirchliche Friedhöfe

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, haben ein verfassungsmäßiges Recht, Friedhöfe zu errichten und zu unterhalten. Ob und mit welchen Nutzungsbedingungen in der Gemeinde ein kirchlicher Friedhof besteht, kann bei der zuständigen Kirchengemeinde erfragt werden.

Naturfriedhöfe

In Bayern ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Einrichtung von Naturfriedhöfen zulässig. Dort sind zum Beispiel Urnenbeisetzungen an der Wurzel von Bäumen in Wäldern möglich. Auch solche Friedhöfe in der freien Natur sind zur Totenbestattung bestimmte (gewidmete) Friedhöfe in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, die durch eine Einfriedung als Ruhestätte erkennbar sind und die Würde des Verstorbenen gewährleisten. Manche Gemeinden ermöglichen naturnahe Bestattungen auch auf ihren herkömmlichen Friedhöfen.

Auf welchen Friedhöfen in Bayern naturnahe Bestattungen möglich sind, ergibt sich aus der Liste der bereits eingerichteten Naturfriedhöfe in Bayern (Stand November 2022).

Jüdische Friedhöfe

Jüdische Verstorbene haben nach den religiösen Glaubensregeln ein ewiges Ruherecht. Sie werden auf eigenen Friedhöfen der jüdischen Kultusgemeinden bestattet.

Es gibt in Bayern 110 verwaiste oder geschlossene jüdische Friedhöfe. Bund und Länder haben 1957 vereinbart, an Stelle der jüdischen Gemeinden, die durch das nationalsozialistische Regime vernichtet worden sind, die Betreuung dieser Friedhöfe sicherzustellen. Die Friedhöfe werden durch den Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern betreut. Die Aufwendungen, die dem Landesverband dadurch entstehen, werden aus Mitteln erstattet, die je zur Hälfte vom Bund und vom Freistaat Bayern kommen.