Formulare für den BOS-Funk

Der Sprechfunkbetrieb im Analog- und Digitalfunk hat genau festgelegte „Spielregeln“. Durch diese Regelungen wird ein reibungsloser Sprechfunkbetrieb gewährleistet. Festfunkstellen, Relaisstellen, Gleichwellensysteme und Alarmumsetzer können beispielsweise weitreichende Störungen verursachen. Deshalb ist es notwendig, dass solche Einrichtungen erst genehmigt sein müssen, bevor sie in Betrieb genommen werden dürfen.

BOS-Frequenzzuteilungsanträge
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Damit sichergestellt ist, dass alle notwendigen Angaben für die Genehmigung vom Antragsteller gemacht werden, gibt es seitens der Bundesnetzagentur und der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) Formulare für die Beantragung von Festfunkstellen, Relaisstellen, Gleichwellensysteme und Alarmumsetzern. Diese Formulare müssen vom Antragsteller auf dem Dienstweg (Feuerwehr und Katastrophenschutz: Kreisfreie Stadt, Landratsamt und Regierung, Hilfsorganisationen: jeweilige Landesgeschäftsstelle) zum Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Sachgebiet D 2 gesandt werden.

Bei Funkanlagen mit mehr als zehn Watt äquivalenter Sendeleistung muss vom Betreiber zusätzlich direkt bei der Bundesnetzagentur eine Standortbescheinigung beantragt werden.